Aufgrund der aktuellen Situation möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir bis auf Weiteres wie gewohnt für Sie da sind, um Ihre finanzielle Versorgung weiterhin zu gewährleisten.
Sehr geehrte Kunden!
Nach Kreditwesengesetz (§ 1 KWG) stellen Pfandhäuser, wie auch Banken sog. Kreditinstitut dar, sind somit den Banken gleichgestellt.
Zudem folgt dies aus § 2 Absatz 1 Nr. 5 KWG, wonach Pfandhäuser vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen sind, sofern sie Darlehen gegen Faustpfand vergeben.
Zudem besteht der Sinn der Herausnahme der Banken von den angeordneten Schließungen darin, die Versorgung der Bevölkerung mit Liquidität zu gewährleisten. Und gerade dies erfolgt durch die Pfandhäuser in geradezu vorbildlicher Weise.
Wir gewährleisten ihre finanzielle Versorgung zu 100%, ihre Barauszahlung ist gesichert!
Dennoch bitten wir Sie so viel wie möglich telefonisch zu klären. Hierzu haben wir für Sie eine kostenfreie Hotline eingerichtet:
Kontaktieren sie uns unter der
0800-111212301 aus Deutschland,
08000-01651 aus der Schweiz
Ebenso halten wir sie auf unserer Webseite auf dem Laufenden mit Informationen zu den Öffnungszeiten.
Bitte vermeiden Sie unnötige Besuche so gut es geht, wir sind zwar gut geschützt und werden den Kunden die nötige Distanz gewährleisten, dennoch bitten wir Sie, so viel wie möglich vorab telefonisch zu klären!
Wir verdoppeln Ihre Laufzeit
Pfandscheine, die nach dem 01.12.2020 herausgegeben wurden, haben automatisch eine Laufzeit von 6 Monaten!
Bis auf weiteres wird keine Auktion stattfinden, frühestens Anfang Mai, somit sind Ihre Pfänder auch nicht in Gefahr. Wir räumen eine Verdopplung der Laufzeit ein damit Ihr Pfand auf jeden Fall gesichert ist und sie zu einem späteren Zeitpunkt verlängern oder einlösen können.
Es verfallen keine Pfänder!